ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERKAUF UND SERVICE

LONG-TIME-LINER® Conture® Make-up GmbH

STAND: 1. Februar 2022

Präambel

LONG-TIME-LINER® Conture® Make-up ist eine spezielle Methode für dauerhaftes Schminken sowie Reformierungs- und Rekonvaleszenspigmentierung. Ausbildung, permanente Schulung und Weiterbildung in Verbindung mit LONG-TIME-LINER® Micropigmentiergeräten und LONG-TIME-LINER® Verbrauchsmaterialien und Zubehör sind die Basis für eine erfolgreiche Anwendung dieser Methode und stellen eine konzeptionelle Einheit dar. Deshalb können LONG-TIME-LINER® Grundausbildungen nur in Verbindung mit dem Kauf eines LONG-TIME-LINER® Micropigmentiergeräts gebucht werden.

I. Geltungsbereich

Die LONG-TIME-LINER® Conture® Make-up GmbH, Tal 12, 80331 München (im Folgenden „Verkäufer“ genannt) bietet ihre Produkte und Leistungen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Geschäftsbedingungen an. Sie gelten ausdrücklich auch für künftige Leistungen der LONG-TIME-LINER® Conture® Make-up GmbH und gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen im Sinne von §310 Abs.1 BGB. Abweichungen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Der Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen.

II. Angebot und Vertragsabschluss

  1. Die Angebote des Verkäufers sind verbindlich, es sei denn, dass der Verkäufer diese ausdrücklich schriftlich als freibleibend und unverbindlich bezeichnet hat.
  2. Abbildungen, Muster, Proben sowie Maßangaben, die zu den Angeboten des Verkäufers gehören, sind unverbindlich, soweit sie vom Verkäufer nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
  3. Die jeweilige Homepage-Version verliert mit Erscheinen einer Neuausgabe ihre Gültigkeit.
  4. Für die Bestellung sind folgende Angaben nötig: Kundennummer, Rechnungs- bzw. Lieferanschrift (falls abweichend von der Rechnungsanschrift), Artikelnummer, Artikelbezeichnung, Größe, Inhalt, Anzahl.
  5. Ein Vertrag kommt – mangels besonderer Vereinbarung – mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Verkäufers zustande.

III. Umfang der Lieferung

  1. Für den Umfang ist der Auftrag des Käufers maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Mitteilung per Brief, E-Mail oder Fax durch den Käufer.
  2. Sollte ein bestellter Artikel nicht lieferbar sein, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung des Artikels zu verweigern. Der Käufer wird über die Nichtlieferbarkeit unverzüglich informiert.

IV. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preisangaben verstehen sich grundsätzlich netto in Euro ab LONG-TIME-LINER® Conture® Make-up GmbH, Tal 12, 80331 München, zuzüglich vom Käufer zu tragender Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe. Versand- und Verpackungskosten werden zusätzlich berechnet. Ab einem Bestellwert in Höhe von EUR 300,00 wird innerhalb Deutschlands und nach Österreich versandkostenfrei ausgeliefert. Versandkosten und weltweiter Versand in andere Länder auf Anfrage. Sollte aus technischen oder logistischen Gründen eine Versendung in Teillieferungen erfolgen, werden die Versandkosten nur einmal in Rechnung gestellt.
  2. Bei Sendungen in Länder der EU wird nur dann keine Umsatzsteuer berechnet, wenn eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (gelistet beim Bundeszentralamt für Steuern) zum Zeitpunkt der Bestellung vorliegt.
  3. Die Bezahlung der Waren erfolgt gegen Vorkasse. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Einzelfall andere Zahlungsarten zu akzeptieren.
  4. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer bleibt vorbehalten.
  5. Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind, von dem Verkäufer anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.
  6. Für Seminare gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers für Schulungen.

V. Lieferzeit

  1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich schriftlich per Brief, E-Mail oder Fax als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Vereinbarte Fristen beginnen mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung beim Käufer.
  2. Die Fristen gelten als eingehalten, wenn die Ware das Lager vor Ablauf der Frist verlassen hat. Verzögert sich die Versendung der Ware aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, gelten die Fristen als eingehalten, falls die Ware vor Fristablauf versandbereit war.
  3. Kann der Verkäufer schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten oder gerät er aus sonstigen Gründen in Verzug, hat der Käufer ihm eine angemessene Nachfrist von zwei Wochen zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ist Teillieferung erfolgt, jedoch nur hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils.
  4. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.
  5. Höhere Gewalt jeder Art, unvorhersehbare Betriebs-, Verkehrs- oder Versandstörungen, Feuer, Explosion, Naturkatastrophen, Hoch- oder Niedrigwasser, unvorhersehbarer Arbeitskräfte-, Energie-, Rohstoff oder Hilfsstoffmangel, Streiks, Aussperrungen, Krieg, politische Unruhen, Terrorakte, behördliche Verfügungen oder andere von dem Verkäufer nicht zu vertretende Hindernisse, welche die Leistungserbringung, den Versand oder die Abnahme verzögern, verhindern oder unzumutbar werden lassen, befreien den Verkäufer für Dauer und Umfang der Störung von der Verpflichtung zur Leistungserbringung.

VI. Gefahrübergang, Versand

  1. Verladung und Versand der Ware erfolgt unversichert auf Gefahr des Käufers. Auf Wunsch und Kosten des Käufers wird der Verkäufer die Lieferung durch eine Transportversicherung absichern.
  2. Die Wahl des Transportweges und des Transportmittels bleibt dem Verkäufer vorbehalten. Durch besondere Wünsche des Käufers hinsichtlich Versandart und -weg bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers.
  3. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden vom Verkäufer nicht zurückgenommen. Der Käufer hat für die Entsorgung auf eigene Kosten zu sorgen.
  4. Verzögert sich der Versand auf Wunsch oder durch Verschulden des Käufers, lagert der Verkäufer die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Anzeige der Versandbereitschaft steht dem Versand in diesem Fall gleich.
  5. Nimmt der Käufer die verkaufte Ware aus Gründen, die er zu vertreten hat, nicht ab, ist der Verkäufer berechtigt, wahlweise auf Abnahme und Erfüllung zu bestehen oder vom Vertrag zurückzutreten und 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn der Käufer erbringt den Gegenbeweis eines wesentlich geringeren Schadens.

VII. Gewährleistung

  1. Der Käufer hat die Lieferung unverzüglich nach Ablieferung auf ihre Mängelfreiheit zu untersuchen und auf Vollständigkeit zu überprüfen und dabei entdeckte Mängel unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Kalendertage, dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Käufer die Untersuchung oder die rechtzeitige Mängelanzeige, gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Später entdeckte Mängel sind der Verkäufer ebenfalls unverzüglich anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware auch im Hinblick auf diese Mängel als genehmigt. Im Übrigen gilt § 377 HGB entsprechend.
  2. Erfolgt eine Mängelrüge zu Unrecht, ist der Verkäufer berechtigt, vom Käufer zu verlangen, die entstandenen Aufwendungen ersetzt zu bekommen.
  3. Soweit ein vom Verkäufer zu vertretender wesentlicher Mangel an der Ware vorliegt, ist der Verkäufer – unter Ausschluss der Rechte des Käufers vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen – zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
  4. Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Verkäufers durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung neuer Ware erfolgen. Die Nacherfüllung erfolgt grundsätzlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Das Recht zum Rücktritt hat der Käufer erst, wenn ein Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsversuch bei identischer Fehlerursache mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen gilt.
  5. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des wesentlichen Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
  6. Sämtliche Ansprüche des Käufers – gleichgültig aus welchem Rechtsgrund – verjähren 1 Jahr nach Gefahrübergang der Ware an den Käufer; beim Verkauf von gebrauchten Gütern wird die Gewährleistungsfrist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit ausdrückliche gesetzliche Vorschriften zwingend eine längere Verjährungsfrist vorschreiben. In Fällen, in denen die Haftung von dem Verkäufer nach § VII dieser AGB unbeschränkt ist, gelten ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.
  7. Keine Gewähr leistet der Verkäufer insbesondere im Fall von natürlichem Verschleiß, unsachgemäßem Gebrauch, mangelnder oder falscher Pflege sowie bei Einsatz von Fremdprodukten und chemischen, elektromechanischen oder elektrischen Einflüssen.

VIII. Haftung

  1. Für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, haftet der Verkäufer – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur
    a) bei Vorsatz,
    b) bei grober Fahrlässigkeit der Organe oder leitender Angestellter,
    c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
    d) bei Mängeln, die arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit ausdrücklich
    garantiert wurden,
    e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für
    Personen- oder Sachschäden gehaftet wird.
  2. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Käufer daher regelmäßig vertrauen darf (sog. „Kardinalpflichten“) haftet der Verkäufer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter. Im Fall der leicht fährlässigen Verletzung von Kardinalpflichten durch den Verkäufer, seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung von dem Verkäufer für sämtliche vertraglichen, außervertraglichen und sonstige Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche, ohne Rücksicht auf ihre Rechtsnatur, begrenzt auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden. Der Käufer erkennt an, dass der nach § IV dieser AGB geschuldete Betrag den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden unter dem Vertrag darstellt.
  3. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

IX. Verlängerter Eigentumsvorbehalt

  1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen vor.
  2. Der Käufer darf in diesem Fall die Kaufsache weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer die Firma unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte des Verkäufers erforderlich sind.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist der Verkäufer zur Rücknahme der Kaufsache nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.
  4. Aufgrund des Eigentumsvorbehalts kann der Verkäufer die Herausgabe der Kaufsache nur verlangen, wenn er vom Vertrag zurückgetreten ist.
  5. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in normalem Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an den Verkäufer in Höhe des vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Verkäufer wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

X. Überlassene Unterlagen (Copyright)

  1. Der Käufer versichert, dass alle Rechte am geistigen Eigentum des Verkäufers unangetastet bleiben und versichert, diese auch zukünftig nicht anzugreifen bzw. anzufechten.
  2. Mit Ausnahme der von dem Verkäufer zur Verfügung gestellten Vertragsprodukte ist der Käufer nicht berechtigt, den Namen der Gesellschaft, die Marke „LONG-TIME-LINER®“ oder jegliche anderen Immaterialgüterrechte, die dem Verkäufer, seien sie registriert oder nicht registriert ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Verkäufers zu verwenden. Aus keiner Bestimmung dieser Vereinbarung kann eine Lizenzeinräumung an den Käufer abgeleitet werden.
  3. Der Käufer verpflichtet sich, keinerlei Handlungen vorzunehmen, die einen abträglichen Effekt hinsichtlich der Rechte des Verkäufers haben könnten oder die deren Registrierung gefährden oder unwirksam machen könnten. Darüber hinaus verpflichtet sich der Käufer, weder direkt noch indirekt Rechte an gleichen oder ähnlichen Immaterialgüterrechten zu begründen oder zu erwerben und keine Domains/E-Mailadressen, die das Wort „LONG-TIME-LINER®“ beinhalten, zu registrieren und/oder zu verwenden.

XI. Datenschutz

LONG-TIME-LINER® Conture® Make-up GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass Kundendaten zur Auftragserfüllung und der Pflege der laufenden Kundenbeziehungen gespeichert und verarbeitet werden. Beteiligte Dritte erhalten diese Daten ausschließlich, soweit es für die Auftragserfüllung erforderlich ist.
Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden dabei beachtet.

XII. Schlussbestimmung

  1. Die Beziehungen zwischen den Vertragspartnern, sofern sie beide ein angemeldetes Gewerbe betreiben, regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss völkerrechtlicher Verträge, insbesondere des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CSIG).
  2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist München.
  3. Für nichtgewerbliche Käufer gelten die entsprechenden gesetzlich gültigen AGB.
  4. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Kaufvertrages berühren die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung, sofern das Festhalten am Vertrag nicht eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der LONG-TIME-LINER® Conture® Make-up GmbH – Bereich Training Academy

Allgemeine Geschäftsbedingungen der LONG-TIME-LINER® Conture® Make-up GmbH Bereich Training ACADEMY
Gültig ab 01.02.2023

Im Folgenden werden Vertragspartner als TEILNEHMER (m/w/d) und das Unternehmen LONG-TIME-LINER® Conture® Make-up GmbH (s.o.) als ACADEMY bezeichnet. TEILNEHMER (m/w/d) und ACADEMY gemeinsam werden als Vertragsparteien bezeichnet.
1.) Voraussetzungen zur Teilnahme
1.1. An den Schulungen der ACADEMY kann jede Person (m/w/d) teilnehmen, die das 18. Lebensjahr vollendet hat.
1.2. Wenn sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass die oben genannte Zulassungsvoraussetzung nicht erfüllt ist, behält sich die ACADEMY die außerordentliche (fristlose)Kündigung vor. Es handelt sich dann um eine vom TEILNEHMER (w/m/d) zu vertretende Kündigung, wenn das Nichtvorliegen der besonderen Voraussetzungen durch den TEILNEHMER(w/m/d) verschuldet ist.
2.) Geltungsbereich
2.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Veranstaltungen wie z.B. offene Schulungen, Inhouse – Veranstaltungen, Seminare, Trainings und Workshops.
2.2. Angebote und Leistungen der ACADEMY erfolgen ausschließlich unter Einbeziehung dieser AGB. Änderungen gelten nur insoweit, als diese schriftlich vereinbart sind. §305 b BGB bleibt hiervon unberührt.
3.) Angebot, Vertragsschluss, Rücktritt
3.1. Die Angebote der ACADEMY sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch hinsichtlich der Preisangaben. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Tätigkeit oder die sonstige Leistung und nicht ein Erfolg.
3.2. Der TEILNEHMER (m/w/d) kann sich schriftlich, persönlich oder online in der ACADEMY anmelden bzw. einen Auftrag erteilen. Die Anmeldung bzw. Auftragserteilung ist verbindlich, sobald der TEILNEHMER (m/w/d) eine schriftliche Auftragsbestätigung erhält.
3.3. Es besteht die Möglichkeit, schriftlich von einer Anmeldung bzw. einem Auftrag zurückzutreten. In diesem Fall werden unter Anrechnung der geleisteten Anzahlung folgende Stornierungskosten erhoben:- bis 3 Monate vor Schulungsbeginn: die in der Anmeldung für die jeweilige Schulung ausgewiesene Anzahlung- ab 3 Monate vor Schulungsbeginn: 30% des gesamten Veranstaltungspreises- ab 4 Wochen vor Schulungsbeginn: 50% des gesamten Veranstaltungspreises- ab 2 Wochen vor Schulungsbeginn: 100% des gesamten Veranstaltungspreises. Bei Nichterscheinen oder vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung wird der volle Preis unter Anrechnung der geleisteten Anzahlung erhoben. Für die Fristwahrung ist das Eingangsdatum der ACADEMY maßgebend. Eine Verschiebung einer mehrtägigen Veranstaltung (z.B.Kompakt-/ Eliteausbildung) durch den TEILNEHMER (m/w/d), ist nur in Ausnahmefällen und nur auf einen Termin innerhalb von 6 Monaten, gerechnet ab Veranstaltungsbeginn, möglich. Bei einer wiederholten Verschiebung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von€ 250,- netto erhoben. Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt, jedoch nicht mehr nach Schulungsbeginn.
3.4. Die ACADEMY darf ohne Einwilligung des TEILNEHMERs (m/w/d) Teile eines Auftrags im Wege des Unterauftrags an Dritte weitergeben, wenn sichergestellt ist, dass diese die Anforderungen des Qualitätsmanagements der ACADEMY erfüllen.
4.) Zahlungsbedingungen
4.1. Sofern keine einzelvertragliche Regelung besteht, ergeben sich die jeweils gültigen Preise aus den aktuell veröffentlichten Schulungs- bzw. Veranstaltungsprogrammen. Mit der Auftragsbestätigung ist innerhalb von 5 Werktagen eine Anzahlung von mind. € 1.000,-netto fällig. Der Restbetrag ist bis 14 Tage vor Schulung zu begleichen. Bei Schulungspreis bis € 1.000,- netto ist der komplette Schulungspreis innerhalb von 5 Werktagen fällig. In jedem Fall muss die Veranstaltung vor Beginn vollständig bezahlt sein.
4.2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe (Ausnahmen gemäß §4 Nr. 21 UStG sind gesondert gekennzeichnet).In Rechnungen ausgewiesene Endpreise enthalten die am Tag der Drucklegung gültige Umsatzsteuer. Sollte eine gesetzliche Umsatzsteuererhöhung nach Erscheinen des Veranstaltungsprogramms erfolgen, ist die ACADEMY berechtigt, diese zu berechnen.
4.3. Bei Veranstaltungen beinhaltet der Rechnungsbetrag die Kosten für die Teilnahme, Prüfungsgebühr und alle Kosten für Lehrmittel. Extrakosten (z.B. Übernachtung) werden separat in Rechnung gestellt.
4.4. Eine Veranstaltung kann nicht auf mehrere TEILNEHMER (m/w/d) aufgeteilt werden. Eine Teilbuchung mit Preisminderung ist nicht möglich.
5.) Durchführung von Veranstaltungen
5.1. Veranstaltungen werden entsprechend dem veröffentlichten Veranstaltungsprogramm bzw. entsprechend der mit dem TEILNEHMER (m/w/d) gesonderten Vereinbarung durchgeführt. Die ACADEMY behält sich jedoch Änderungen vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern.
5.2. Ein Anspruch auf die Durchführung einer Veranstaltung durch einen bestimmten Dozenten bzw. an einem bestimmten Unterrichtsort besteht nicht. Es besteht auch kein Anspruch auf Ersatz eines versäumten Veranstaltungstages.
5.3. Die ACADEMY behält sich vor, eine Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen aus Gründen, die sie nicht selbst zu vertreten hat, z.B. Erkrankung eines Dozenten, Nichterreichender notwendigen Teilnehmerzahl usw. Die Benachrichtigung der TEILNEHMER(m/w/d) über eine Absage erfolgt an die bei der Anmeldung angegebene Adresse. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden bei Veranstaltungsausfall auf Wunsch anteilig zurückerstattet. Vorbehaltlich der Regelungen unter Ziffer 7 kommt die ACADEMY für vergebliche Aufwendungen oder sonstige Nachteile, die dem TEILNEHMER (m/w/d) durch Absage entstehen, nicht auf.
6.) Schutz – und Urheberrechte
6.1. Die dem TEILNEHMER (m/w/d) ausgehändigten Unterlagen, Software und andere zum Veranstaltungszweck überlassene Medien sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Materialien – auch auszugsweise – ist nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung durch die ACADEMY gestattet.
6.2. Käuflich vom TEILNEHMER (m/w/d) erworbene oder unentgeltlich von der ACADEMY überlassene Dateien sowie die dazugehörige Dokumentation sind für den Eigengebrauch des TEILNEHMERs (m/w/d), der ein einfaches und nicht weiter übertragbares Nutzungsrechterhält, bestimmt. Mit Abschluss des Kaufvertrages bzw. bei Übergabe der Dateien bzw. Dokumentation erklärt sich der TEILNEHMER (m/w/d) mit den gültigen Lizenzbedingungeneinverstanden.
6.3 Jedwede Verwendung der LONG-TIME-LINER® Wort/Bildmarke, die über das erteilte Zertifikat oder die ausgestellte Bescheinigung hinaus geht setzt voraus, dass der TEILNEHMER(m/w/d) mit den Geräten und Farben der ACADEMY arbeitet.
7.) Haftung
7.1. Die ACADEMY haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn sie diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder wenn sie fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) verletzt hat. Die ACADEMY haftet im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten stets nur für den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
7.2. Soweit die ACADEMY im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gemäß vorstehender Ziffer 7.1 für fahrlässig verursachte Schäden haftet, ist deren Ersatzpflicht der Höhe nach je Schadensfall begrenzt auf € 7.500.000,- für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, je Versicherungsjahr maximiert auf € 15.000.000,-.
7.3. Eine Haftung für Schäden, die durch die Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten infolge einfacher Fahrlässigkeit verursacht worden sind, ist ausgeschlossen. Gültig sind immer nur die jeweils aktuellen AGB für die ACADEMY, einzusehen unter www.long-timeliner.com.
7.4. “Wesentliche Vertragspflichten“ sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des TEILNEHMERs (m/w/d) schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der TEILNEHMER (m/w /d) regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf.
7.5. Der in Ziffer 7.1.-7.3 enthaltene Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche aus einer Beschaffenheitsgarantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.6. Soweit Schadensersatzansprüche gegen die ACADEMY ausgeschlossen oder begrenzt sind, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe, Sachverständigen und sonstiger Mitarbeiter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der ACADEMY.
7.7 Außer in den Fällen des Verbrauchsgüterkaufs sowie der unter § 651 BGB fallenden Verbraucherverträge verjähren Schadensersatzansprüche, die nicht der Verjährung des § 438Abs. 1 Nr. 2 oder des § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB unterliegen, nach einem Jahr ab Gefahrenübergang.
8.) Datenschutz
8.1. Der TEILNEHMER (m/w/d) erteilt seine Zustimmung, dass die angegebenen persönlichen Daten sowie Daten zum Schulungsverlauf von der ACADEMY verarbeitet und gespeichert werden und zum Zweck der Authentifizierung des Teilnehmerstatus eingesetzt werden.
8.2. Im Falle einer Förderung erfolgt außerdem eine Weitergabe persönlicher Daten an Förderinstitutionen (insbesondere der Agentur für Arbeit).
8.3. Eine Weitergabe an andere Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des TEILNEHMERs (m/w/d).
9.) Sonstiges
9.1. Bestandteil des Vertrages ist der jeweils gültige Schulungsordner der ACADEMY.
9.2. Sollten einzelne Teile des Vertrages nicht Vertragsbestandteil oder unwirksam (geworden)sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam (Salvatorische Klausel).
10.) Geltungsbereich und Sonstiges
10.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen sowie allen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen i.S.d. § 310 BGB, soweit nichts Abweichendes ausdrücklich bestimmt ist.
10.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der LONG-TIME-LINER® Conture® Makeup GmbH gelten mit folgender Maßgabe: Ziffer
11.1 gilt mit der Maßgabe, dass der Sitz der ACADEMY als Gerichtsstand auch für den Fall vereinbart wird, dass der TEILNEHMER(m/w/d) seinen Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Rechtes der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. – Ziff. 11.2. gilt dann nicht.
11.) Gerichtsstand, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht
11.1. Gerichtsstand für die Geltendmachung von Ansprüchen für beide Vertragspartner ist der Sitz der ACADEMY, soweit die Voraussetzungen gemäß § 38 Zivilprozessordnung vorliegen.
11.2. Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist der Sitz der ACADEMY bzw. der Sitz des Regionaltrainers (m/w/d).
11.3. Das Vertragsverhältnis und alle Rechtsbeziehungen hieraus unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts, des Internationalen Privatrechts (IPR) sowie des UN-Kaufrechts (CISG).
12.) Widerrufsbelehrung
12.1 Widerrufsrecht: Als Verbraucher können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt der rechtzeitige Eingang des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: LONG-TIME-LINER® Conture® Make-up GmbH, Tal 12, 80331 München oder info@long-time-liner.com.
12.2. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den TEILNEHMER (m/w/d)mit der Absendung der Widerrufserklärung, die Frist der ACADEMY beginnt mit Empfang der Widerrufserklärung.

Revision 6, Stand 23.08.2023