ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERKAUF UND SERVICE
LONG-TIME-LINER® Conture® Make-up GmbH
STAND: 1. Februar 2022
Präambel
LONG-TIME-LINER® Conture® Make-up ist eine spezielle Methode für dauerhaftes Schminken sowie Reformierungs- und Rekonvaleszenspigmentierung. Ausbildung, permanente Schulung und Weiterbildung in Verbindung mit LONG-TIME-LINER® Micropigmentiergeräten und LONG-TIME-LINER® Verbrauchsmaterialien und Zubehör sind die Basis für eine erfolgreiche Anwendung dieser Methode und stellen eine konzeptionelle Einheit dar. Deshalb können LONG-TIME-LINER® Grundausbildungen nur in Verbindung mit dem Kauf eines LONG-TIME-LINER® Micropigmentiergeräts gebucht werden.
I. Geltungsbereich
Die LONG-TIME-LINER® Conture® Make-up GmbH, Tal 12, 80331 München (im Folgenden „Verkäufer“ genannt) bietet ihre Produkte und Leistungen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Geschäftsbedingungen an. Sie gelten ausdrücklich auch für künftige Leistungen der LONG-TIME-LINER® Conture® Make-up GmbH und gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen im Sinne von §310 Abs.1 BGB. Abweichungen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Der Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen.
II. Angebot und Vertragsabschluss
- Die Angebote des Verkäufers sind verbindlich, es sei denn, dass der Verkäufer diese ausdrücklich schriftlich als freibleibend und unverbindlich bezeichnet hat.
- Abbildungen, Muster, Proben sowie Maßangaben, die zu den Angeboten des Verkäufers gehören, sind unverbindlich, soweit sie vom Verkäufer nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
- Die jeweilige Homepage-Version verliert mit Erscheinen einer Neuausgabe ihre Gültigkeit.
- Für die Bestellung sind folgende Angaben nötig: Kundennummer, Rechnungs- bzw. Lieferanschrift (falls abweichend von der Rechnungsanschrift), Artikelnummer, Artikelbezeichnung, Größe, Inhalt, Anzahl.
- Ein Vertrag kommt – mangels besonderer Vereinbarung – mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Verkäufers zustande.
III. Umfang der Lieferung
- Für den Umfang ist der Auftrag des Käufers maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Mitteilung per Brief, E-Mail oder Fax durch den Käufer.
- Sollte ein bestellter Artikel nicht lieferbar sein, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung des Artikels zu verweigern. Der Käufer wird über die Nichtlieferbarkeit unverzüglich informiert.
IV. Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preisangaben verstehen sich grundsätzlich netto in Euro ab LONG-TIME-LINER® Conture® Make-up GmbH, Tal 12, 80331 München, zuzüglich vom Käufer zu tragender Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe. Versand- und Verpackungskosten werden zusätzlich berechnet. Ab einem Bestellwert in Höhe von EUR 300,00 wird innerhalb Deutschlands und nach Österreich versandkostenfrei ausgeliefert. Versandkosten und weltweiter Versand in andere Länder auf Anfrage. Sollte aus technischen oder logistischen Gründen eine Versendung in Teillieferungen erfolgen, werden die Versandkosten nur einmal in Rechnung gestellt.
- Bei Sendungen in Länder der EU wird nur dann keine Umsatzsteuer berechnet, wenn eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (gelistet beim Bundeszentralamt für Steuern) zum Zeitpunkt der Bestellung vorliegt.
- Die Bezahlung der Waren erfolgt gegen Vorkasse. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Einzelfall andere Zahlungsarten zu akzeptieren.
- Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer bleibt vorbehalten.
- Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind, von dem Verkäufer anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.
- Für Seminare gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers für Schulungen.
V. Lieferzeit
- Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich schriftlich per Brief, E-Mail oder Fax als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Vereinbarte Fristen beginnen mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung beim Käufer.
- Die Fristen gelten als eingehalten, wenn die Ware das Lager vor Ablauf der Frist verlassen hat. Verzögert sich die Versendung der Ware aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, gelten die Fristen als eingehalten, falls die Ware vor Fristablauf versandbereit war.
- Kann der Verkäufer schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten oder gerät er aus sonstigen Gründen in Verzug, hat der Käufer ihm eine angemessene Nachfrist von zwei Wochen zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ist Teillieferung erfolgt, jedoch nur hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils.
- Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.
- Höhere Gewalt jeder Art, unvorhersehbare Betriebs-, Verkehrs- oder Versandstörungen, Feuer, Explosion, Naturkatastrophen, Hoch- oder Niedrigwasser, unvorhersehbarer Arbeitskräfte-, Energie-, Rohstoff oder Hilfsstoffmangel, Streiks, Aussperrungen, Krieg, politische Unruhen, Terrorakte, behördliche Verfügungen oder andere von dem Verkäufer nicht zu vertretende Hindernisse, welche die Leistungserbringung, den Versand oder die Abnahme verzögern, verhindern oder unzumutbar werden lassen, befreien den Verkäufer für Dauer und Umfang der Störung von der Verpflichtung zur Leistungserbringung.
VI. Gefahrübergang, Versand
- Verladung und Versand der Ware erfolgt unversichert auf Gefahr des Käufers. Auf Wunsch und Kosten des Käufers wird der Verkäufer die Lieferung durch eine Transportversicherung absichern.
- Die Wahl des Transportweges und des Transportmittels bleibt dem Verkäufer vorbehalten. Durch besondere Wünsche des Käufers hinsichtlich Versandart und -weg bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers.
- Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden vom Verkäufer nicht zurückgenommen. Der Käufer hat für die Entsorgung auf eigene Kosten zu sorgen.
- Verzögert sich der Versand auf Wunsch oder durch Verschulden des Käufers, lagert der Verkäufer die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Anzeige der Versandbereitschaft steht dem Versand in diesem Fall gleich.
- Nimmt der Käufer die verkaufte Ware aus Gründen, die er zu vertreten hat, nicht ab, ist der Verkäufer berechtigt, wahlweise auf Abnahme und Erfüllung zu bestehen oder vom Vertrag zurückzutreten und 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn der Käufer erbringt den Gegenbeweis eines wesentlich geringeren Schadens.
VII. Gewährleistung
- Der Käufer hat die Lieferung unverzüglich nach Ablieferung auf ihre Mängelfreiheit zu untersuchen und auf Vollständigkeit zu überprüfen und dabei entdeckte Mängel unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Kalendertage, dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Käufer die Untersuchung oder die rechtzeitige Mängelanzeige, gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Später entdeckte Mängel sind der Verkäufer ebenfalls unverzüglich anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware auch im Hinblick auf diese Mängel als genehmigt. Im Übrigen gilt § 377 HGB entsprechend.
- Erfolgt eine Mängelrüge zu Unrecht, ist der Verkäufer berechtigt, vom Käufer zu verlangen, die entstandenen Aufwendungen ersetzt zu bekommen.
- Soweit ein vom Verkäufer zu vertretender wesentlicher Mangel an der Ware vorliegt, ist der Verkäufer – unter Ausschluss der Rechte des Käufers vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen – zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
- Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Verkäufers durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung neuer Ware erfolgen. Die Nacherfüllung erfolgt grundsätzlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Das Recht zum Rücktritt hat der Käufer erst, wenn ein Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsversuch bei identischer Fehlerursache mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen gilt.
- Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des wesentlichen Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
- Sämtliche Ansprüche des Käufers – gleichgültig aus welchem Rechtsgrund – verjähren 1 Jahr nach Gefahrübergang der Ware an den Käufer; beim Verkauf von gebrauchten Gütern wird die Gewährleistungsfrist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit ausdrückliche gesetzliche Vorschriften zwingend eine längere Verjährungsfrist vorschreiben. In Fällen, in denen die Haftung von dem Verkäufer nach § VII dieser AGB unbeschränkt ist, gelten ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.
- Keine Gewähr leistet der Verkäufer insbesondere im Fall von natürlichem Verschleiß, unsachgemäßem Gebrauch, mangelnder oder falscher Pflege sowie bei Einsatz von Fremdprodukten und chemischen, elektromechanischen oder elektrischen Einflüssen.
VIII. Haftung
- Für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, haftet der Verkäufer – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz,
b) bei grober Fahrlässigkeit der Organe oder leitender Angestellter,
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
d) bei Mängeln, die arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit ausdrücklich
garantiert wurden,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für
Personen- oder Sachschäden gehaftet wird. - Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Käufer daher regelmäßig vertrauen darf (sog. „Kardinalpflichten“) haftet der Verkäufer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter. Im Fall der leicht fährlässigen Verletzung von Kardinalpflichten durch den Verkäufer, seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung von dem Verkäufer für sämtliche vertraglichen, außervertraglichen und sonstige Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche, ohne Rücksicht auf ihre Rechtsnatur, begrenzt auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden. Der Käufer erkennt an, dass der nach § IV dieser AGB geschuldete Betrag den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden unter dem Vertrag darstellt.
- Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
IX. Verlängerter Eigentumsvorbehalt
- Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen vor.
- Der Käufer darf in diesem Fall die Kaufsache weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer die Firma unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte des Verkäufers erforderlich sind.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist der Verkäufer zur Rücknahme der Kaufsache nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.
- Aufgrund des Eigentumsvorbehalts kann der Verkäufer die Herausgabe der Kaufsache nur verlangen, wenn er vom Vertrag zurückgetreten ist.
- Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in normalem Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an den Verkäufer in Höhe des vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Verkäufer wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
X. Überlassene Unterlagen (Copyright)
- Der Käufer versichert, dass alle Rechte am geistigen Eigentum des Verkäufers unangetastet bleiben und versichert, diese auch zukünftig nicht anzugreifen bzw. anzufechten.
- Mit Ausnahme der von dem Verkäufer zur Verfügung gestellten Vertragsprodukte ist der Käufer nicht berechtigt, den Namen der Gesellschaft, die Marke „LONG-TIME-LINER®“ oder jegliche anderen Immaterialgüterrechte, die dem Verkäufer, seien sie registriert oder nicht registriert ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Verkäufers zu verwenden. Aus keiner Bestimmung dieser Vereinbarung kann eine Lizenzeinräumung an den Käufer abgeleitet werden.
- Der Käufer verpflichtet sich, keinerlei Handlungen vorzunehmen, die einen abträglichen Effekt hinsichtlich der Rechte des Verkäufers haben könnten oder die deren Registrierung gefährden oder unwirksam machen könnten. Darüber hinaus verpflichtet sich der Käufer, weder direkt noch indirekt Rechte an gleichen oder ähnlichen Immaterialgüterrechten zu begründen oder zu erwerben und keine Domains/E-Mailadressen, die das Wort „LONG-TIME-LINER®“ beinhalten, zu registrieren und/oder zu verwenden.
XI. Datenschutz
LONG-TIME-LINER® Conture® Make-up GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass Kundendaten zur Auftragserfüllung und der Pflege der laufenden Kundenbeziehungen gespeichert und verarbeitet werden. Beteiligte Dritte erhalten diese Daten ausschließlich, soweit es für die Auftragserfüllung erforderlich ist.
Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden dabei beachtet.
XII. Schlussbestimmung
- Die Beziehungen zwischen den Vertragspartnern, sofern sie beide ein angemeldetes Gewerbe betreiben, regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss völkerrechtlicher Verträge, insbesondere des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CSIG).
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist München.
- Für nichtgewerbliche Käufer gelten die entsprechenden gesetzlich gültigen AGB.
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Kaufvertrages berühren die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung, sofern das Festhalten am Vertrag nicht eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der LONG-TIME-LINER® Conture® Make-up GmbH – Bereich Training Academy
Allgemeine Geschäftsbedingungen der LONG-TIME-LINER® Conture® Make-up GmbH Bereich Training ACADEMY
Gültig ab 01.02.2023
1.1. An den Schulungen der ACADEMY kann jede Person (m/w/d) teilnehmen, die das 18. Lebensjahr vollendet hat.
1.2. Wenn sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass die oben genannte Zulassungsvoraussetzung nicht erfüllt ist, behält sich die ACADEMY die außerordentliche (fristlose)Kündigung vor. Es handelt sich dann um eine vom TEILNEHMER (w/m/d) zu vertretende Kündigung, wenn das Nichtvorliegen der besonderen Voraussetzungen durch den TEILNEHMER(w/m/d) verschuldet ist.
Revision 6, Stand 23.08.2023